Durch unsere Ernennung, öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Zertifizierung besitzen wir eine besondere Vertrauenswürdigkeit vor Gericht und sind als gerichtlich bestellte Gutachter dem Gericht verpflichtet.
Auf der Basis jahrzehntelanger gerichtlicher Tätigkeit bei Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und auf der Grundlage aktuellem Fachwissen im Bausektor beantworten wir Fragen aus dem Beweisbeschluss zeitnah und kompetent.
Unsere Bestellung für Schäden an Gebäuden in Kombination mit einer internationalen Zertifizierung für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ermöglicht es uns neben der Bewertung von Schäden und Mängel an Bauobjekten ebenfalls Fragen zu möglichen technischen, optischen und merkantilen Minderwerten zu beantworten.
Auf dieser Grundlage werden Fragen des Beweisbeschlusses zielführend und wirtschaftlich effizient bearbeitet. Neben den üblichen ausführlichen schriftlichen Gutachten sind mündliche Stellungnahmen vor Ort möglich.